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Gebührenerhöhung der Sparkasse Mecklenburg Vorpommern

Haben Steuerzahler nicht gerade genug in die Banken gepumpt? Gelder vom Staat, also uns Steuerzahlern, um die Banken; und natürlich die Gehälter der Vorstandsmitgliedern zu sichern. Kommt nun der nächste freche Schlag der Sparkasse Mecklenburg Vorpommerns mitten ins Gesicht Ihrer Kunden die alles tun müssen um Gebühren und Ausgaben zu senken.

Schon wieder mehr Kosten

Die neue Gebührenerhöhung ist der Hammer. Bestraft werden die Kunden, welche der Bank am wenigsten Arbeit machen. Wer ab dem 01.05.2010 per Onlinebanking seine Überweisungen tätigt muss hierfür je Überweisung 2,00 Euro Gebühren zahlen. Überweisungen am SP Terminal sind weiterhin kostenlos. Ausreden wie unsere Festplatten um die Daten zu sichern kosten soviel Geld kamen unlängst von der Postbank. Auch hier wird der Kunde im Grunde wieder veräppelt.

Kosten für Onlinebanking?

Das wird wohl keiner freiwillig beantworten. Onlinebanking ist für Banken doch sowieso ein Dorn im Auge. Kommt der Kunde überhaupt nicht mehr in seine Hausbank vor Ort, kann man Ihm auch schlecht andere Dienstleistungen andrehen, wie zum Beispiel Bausparverträger, Kredite oder Versicherungen, der Einfluß auf die Person geht verloren. Ergo will man zwar möglichst keine Arbeit mit seinen Kunden haben (perfektes ONlinebanking) aber trotzdem möglichst viel an Ihm verdienen.

Gebühren der Sparkasse Mecklenburg Vorpommern
ab dem 01.05.2010

Beleggebundene Überweisung per Onlinebanking 2,00 Euro je Überweisung
Grundpreis für die Konotführung monatlich 1,00 Euro
5 Freiposten pro Monat für Barein- und -auszahlungen an der Kasse ab der 6. Barein- und -auszahlung an der Kasse 1,00 Euro
Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker unentgeltlich
15 Kontoauszüge je Rechnungsabschluss 0,40 Euro
Kontoauszugsdrucker ab dem 16. Auszug je Rechnungsabschluss 0,20 Euro
Tages-, Wochen-, Monatsauszug – nur in Verbindung mit dem Postversand 1,50 Euro
Überweisungsaufträge beleghaft 2,00 Euro

Was ein Rechnungsabschluss ist, sollten Sie wohl nach Meinung der Sparkasse aus dem FF Wissen oder in Ihren AGBs nachlesen, denn auf dem Schreiben der Bank gibt es hierzu keine Aufklärung für “dumme” Kunden.

Allerdings gibt es einen Hinweis auf Ihr Kündigungsrecht als Kunde, wenn Sie mit der Gebührenordnung nicht einverstanden sind.

Zitat: “Dabei gelten Änderungen als genehmigt, wenn Sie diesen nicht vor dem Wirksamwerden schriftlich widersprechen. Bis 30.04.2010 besteht ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht. Die Kündigung hätte allerdings die Auflösung des Girokontos zur Folge”

Die “ärmsten” Kunden, welche nähmlich im Minus sind, haben keine Möglichkeit etwas gegen diese Verordnung zu machen, da Sie um Ihr Konto zu kündigen, dies zunächst ausgleichen müßten. Dieser Schuß geht also wieder einmal gegen die Ärmsten der Armen, Verschuldenten und Minimalverdiener

Krasse Aussage

Manche Leser begreifen wirklich nicht, dass es Menschen gibt die wirklich jeden Monat +- 1 Euro an der Schmerzgrenze leben und verarschen einen auch noch dafür. Schade das es solche Personen im Web gibt die, mit dem golden Löffel geboren, sich als Mass aller Dinge dahinstellen. Mit persönlich tuen die Bankgebühren auch ohne Erhöung schon Weh.

Eine reiche Frau wurde mal gefragt ob es Ihr nichts ausmache, dass viele arme Menschen das Lokal in dem Sie gerade sitzt nie zu sehen bekommen werden?

Antwort: Nein, dafür sehe ich ja nie das Arbeitsamt von innen

Alle Angaben ohne Gewähr

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