Abendsonne - Foto (C) MaBoXer

Motorradversicherung

Für jeden hat das Motorradfahren eine andere Bedeutung. Die meisten Motorradfahrer verbinden damit ein wahnsinniges Gefühl von Freiheit und Beweglichkeit der besonderen Art. Aber bei der all der Freude sollte man auch bedenken, dass zu jedem Motorrad eine gute Absicherung gehört. Schon alleine der Umstand, dass man mit dem Motorrad sieben Mal häufiger in einem Unfall verwickelt ist als mit einem Auto sollte Grund genug sein, dass zu einer Motorradversicherung auch eine Unfallversicherung wenn diese nicht schon besteht auch noch dazu gehört. Der Abschluss einer Motorradhaftpflichtversicherung ist gesetzlich geregelt, während die Unfallversicherung eine freie Entscheidung des Fahrers ist.

Man sollte nicht sofort die erst beste Versicherung wählen um dieser sein Vertrauen zu schenken. Der Markt ist überfüllt mit Versicherungen und alle wollen in erster Linie eines- nämlich Geld. Dafür tun Versicherungen viel. Das Angebot ist vielfältig. Was die eine Versicherung bietet, bietet die Andere noch lange noch nicht. Aus diesem Grunde ist ein Vergleich unumgänglich. Wir Menschen sind alle verschieden und genau so unterschiedlich sind auch die Vorstellungen die jeder für sich in Bezug auf den Versicherungsschutz hat. Wer die Wahl hat, hat die Qual.

Nicht nur Haftpflicht, auch Kaskoschutz ist sinnvoll

Während die Haftpflicht- Versicherung für das Kraftrad eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung ist, hat der Motorradfahrer bei der Kaskoversicherung die Wahl zwischen Vollkasko oder Teilkaskoversicherung. Der Kaskoschutz sorgt dafür, dass Schäden an dem eigenem Fahrzeug abgedeckt werden. Durch die Teilkasko werden Schäden abgedeckt die durch Sturm, Hagel (Unwetterschäden) oder Schäden die durch Zusammenstößen mit Haarwild verursacht werden. Die Vollkasko hingegen kommt für Schäden am Fahrzeug auf, welche man selber verursacht und beinhaltet zusätzlich noch Teilkaskoschäden und Kosten die Entstehen wenn der Unfallgegner als Verursacher nicht zur Kasse gebeten kann zum Beispiel bei Fahrerflucht. Bei der Kaskoversicherung kann auch zwischen verschiedenen Selbstbehalten gewählt werden, welche zwischen 150 und 1000 Euro liegen.

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