Vor Gericht kann man schneller landen als einem lieb ist. Aus den unterschiedlichsten Gründen kann ein Gerichtsverfahren unausweichlich erscheinen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man die über viele Jahre angesammelten Schulden nicht mehr stemmen kann oder aber eine Insolvenz des eigenen Unternehmens unmittelbar bevorsteht. Oftmals ist zu Beginn eines solchen Prozesses noch nicht einmal in vollem Umfang abzusehen, welche Kosten entstehen. Um sich hier einen groben Überblick zu verschaffen, kann es sich lohnen, einen Blick auf die beiden folgenden Absätze zu werfen.
Auf diese Kosten sollten Sie sich einstellen
Wenn ein Rechtsstreit unausweichlich erscheint, dann kommen an erster Stelle einmal Kosten die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten auf die betroffenen Parteien zu. Zu den außergerichtlichen Kosten, wie dies beispielsweise fester Bestandteil der Prozesskosten bei Insolvenz sind, zählen Anwaltskosten, Reisekosten der jeweiligen Parteien sowie Sachverständigerkosten. All dessen sollte man sich bewusst sein, bevor man sich für den Weg vor Gericht entscheidet.
Allerdings zählen Letztere nur dann zu diesem Bereich, wenn Sie der Vorbereitung auf ein Verfahren dienten. Gutachten, die während eines Gerichtsverfahrens in Auftrag gegeben wurden, zählen dann klar zu den allgemeinen Gerichtskosten. Auch bei den Prozesskosten bei Schulden sind diese Bereiche von entscheidender Wichtigkeit. Am Ende eines jeden Prozesses wird dann von Seiten des Gerichts ausgesprochen, welche der beiden Parteien die gesamten Kosten zu tragen hat. Der anderen Partei steht in diesem Fall ein so genannter prozessualer Kostenerstattungsanspruch zu. All dieser Punkte sollte man sich im Klaren sein, wenn es vor Gericht geht.
Den Überblick behalten
Hier hilft Ihnen der Prozesskostenrechner. Um jedoch in Erfahrung bringen zu können, in welcher ungefähren Höhe die Kosten entstehen, kann man sich jetzt im World Wide Web eines Prozesskostenrechners bedienen, der einige interessante Vorteile bietet. Demnach erhalten Sie mit einigen wenigen Eingaben die Möglichkeit, sich ein ungefähres Bild zu machen und sich somit auf eventuelle Kosten vorzubereiten. Auch kann auf diese Weise abgewägt werden, ob sich ein geplantes Gerichtsverfahren überhaupt für die klagende Partei lohnt oder ob vielmehr von einem solchen nicht zuletzt aus Kostengründen abgesehen werden sollte.