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Die Wieder Anruferlaubnis in Deutschland

Das Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung ist bereits länger in Kraft und doch hagelt es immer wieder Callcenter Anrufe. Der Gesetzentwurf den der Bundesrat verabschiedetet hat soll den Verbraucherschutz generell verbessern und doch greift es nicht über Grenzen hinweg. Leider wird schnell eine ausländische Firma beauftragt den deutschen Markt “abzutelefonieren” und der Verbraucher hat schlechte Karten.

Bußgelder bis 10.000 Euro

Die ausgesprochenen Bußgelder von 10.000 Euro schmerzen nur den, der erwischt wird. Zukünftig dürfen Rufnummern bei einem Werbeanruf nicht unterdrückt werden. Trotzdem erfolgen diese Anrufe, so wird auch das Zurückverfolgen schwer. Grundsätzlich lautet der eigene Schutz: wird mit Rufnummerunterdrückung angerufen und handelt es sich um einen Werbeanruf! Auflegen! Wird die Rufnummer nicht unterdrückt, so sollte dieses gleich notiert werden. Wollen Sie nicht wieder angerufen werden, Rufnummer, Firma und Namen des Gesprächspartners notieren für eine spätere Anzeige.

Bußgelder bis 50.000 Euro

Auch bei Verträgen die per Telefon abgeschlossen wurden reichen nun nicht mehr aus. Bei allen Verträgen gilt das 14 tägige Widerrufsrecht gilt auch Zeitschriften Abos oder Lotto. Verträge wir Strom, wechsel der Telefontarife werden erst durch eine schriftliche Bestätigung wirksam. Ein Widerrufsrecht besteht aber nicht für Telefondienstleistungen die direkt umgesetzt werden.

In anderen Ländern muss der Telefonteilnehmer ganz genau mitteilen das er keinen Anruf wünscht. In Europa ist es umgekehrt hier muss der Angerufene ausdrücklich einwilligen. Eine Kundenaquise per Telefon ist generell verboten und wird mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet.

Selbst Versicherungen müssen nun um Erlaubnis fragen, ob sie einen Verbraucher anrufen dürfen.

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