Alter Brunnen - Foto (C) MaBoXer

Brunnen auf Familiengrundstück bohren

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.Hier finden solche Dinge wie Ehe, Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinngemeinschaft, Vorsorgeausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Betreuung, Umgangsrecht und Vormundschaft Ihre gesetzliche Regelung. Zu bestimmten Thematiken innerhalb des Familienrechts haben sich Interessenverbände gebildet, wie zum Beispiel der Interessensverband Unterhalt und Familienrecht.

Bevor man überhaupt über Brunnenbohrarbeiten auf einem Familiengrundstück debattiert und spricht, sollten erstmal generell die Eigentumsverhältnisse klar definiert sein. Ist derjenige, der die Brunnenbohrarbeiten durchführen lassen will, der rechtmäßige Eigentümer, so kann er dies wohl klar ohne wenn und aber veranlassen. Handelt es sich aber um eine Erbengemeinschaft, so muß man als Veranlasser von eventuellen Brunenbohrarbeiten in jedem Fall nachfragen, ob die sogenannte Erbengemeinschaft dies genehmigt bzw. ihre Erlaubnis dafür gibt.

Sollte das nämlich nicht der Fall sein, so kann man sich strafbar machen, wenn man Bohrarbeiten durchführt, ohne Einwilligung der Erbengemeinschaft. Natürlich muß man sich von einem erfahrenen Unternehmen betreffs solcher Bohrarbeiten beraten lassen, ob es und wo es denn Sinn macht, solche Brunnenbohrarbeiten auf dem Familiengrundstück durchzuführen. Wenn dann hier die Chancen gut stehen, kann man beginnen.

Die Idee der Brunnenbohrarbeiten mag ja gut durchdacht sein, sollte aber in jedem Fall bei einer Erbengemeinschaft individuell abgesprochen werden.

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erbrecht-heute.de, innerhalb des Familienrechts

Quelle: www.brunnen-bohren.org vor 2018

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