Peinlich peinlich - Foto (C) MaBoXer

Müssen Riester Zulagen zurückgezahlt werden

Das Riester-Sparen ist sehr attraktiv für viele Menschen, denn die staatliche Zulage von derzeit 154 Euro animiert zusätzlich zum Zurücklegen von Geld für eine angemessene Vorsorge im Alter. Dass eine private Vorsorge nicht nur sinnvoll, sondern geradezu ein Muss ist, wissen die meisten Anleger. Wenn es dann auch noch einen kleinen Bonus obendrauf gibt – umso besser.

Doch leider bekommen viele Menschen die volle Summe der staatlichen Zulage gar nicht – und zwar ohne dass es ihnen bewusst ist. Sie schließen einen Riester-Vertrag ab im Vertrauen darauf, dass ab sofort alles seinen Gang geht und durch das regelmäßige Einzahlen des Betrages auch die zusätzliche vom Staat in Aussicht gestellte Summe auf dem Riesterkonto landet.

Das Problem dabei: Es gibt durchaus viele Fälle, in denen der Anspruch auf die volle Zulage nach einiger Zeit erlischt, ohne dass die Sparer dies zeitnah mitbekommen würden. Im Grunde müsste sie ihren Riestervertrag bei veränderten Lebensumständen regelmäßig prüfen lassen und auch anpassen, damit die 154 Euro wie gehabt in jedem Beitragsjahr auf das Konto eingezahlt werden.

Schon im vergangenen Jahr hatte es in den Medien empörte Meldungen darüber gegeben, dass Hunderttausende Anleger ihre Riester-Zulage zurückzahlen müssen – und zwar in vielen Fällen sogar rückwirkend. Das System funktioniert nämlich so, dass man die Zulage zunächst pro forma ausgegeben wird und erst später eine Abgleichung mit den Meldebehörden stattfindet.

Ob es nach der Überprüfung der Zulagenberechtigung zu Rückforderungen kam, kann der Sparer dem Schreiben zum Kontostand des Riester-Vertrags entnehmen, dass der Versicherer immer zu Beginn eines neuen Jahres zusendet. Ist dies der Fall, sollte schleunigst der Riester-Anbieter informiert werden und gegebenenfalls ein Festsetzungsantrag gestellt werden.

Wichtig ist, dass wichtige Änderungen wie die Geburt eines Kindes, ein Umzug, ein Gehaltserhöhung usw. dem Anbieter gemeldet werden und in Absprache mit diesem dann der Vertrag aktualisiert wird. Denn leider ist es eine Tatsache, dass die meisten Versicherer bis dato hier nur dürftig informieren und daher Eigeninitiative vom Sparer gefragt ist.

© S.Till

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