Fehmarnsundbrücke - Foto (C) MaBoXer

Erneuerbare Energie Nutzung und Gesetze

Erneuerbare Energie – werden per Definition von fossilen Brennstoffen unterschieden. Das entscheidende Kriterium ist dabei die Nachhaltigkeit. Dies bedeutet, erneuerbare Energien sind zum einen reproduzierbar (was aber beispielsweise in einem gewissen Umfang auch für die Kernenergie gilt), zum anderen aber auch umweltverträglich. Energieträger, die diesen Ansprüchen genügen, sind: Wasserkraft, Solarenergie (Sonnenkraft), Biomasse, Geothermie (die Umwandlung der vorhandenen Erdwärme zu Energie), Windenergie sowie Deponiegas, Klärgas aus der Klärgrube und Grubengas.

Wo werden erneuerbare Energien eingesetzt – eine Einordnung

Je nach Energieträger, können erneuerbare Energien privat oder öffentlich eingesetzt werden. Eine wachsende Zahl von privaten Haushalten verfügt beispielsweise über eine eigene Solaranlage und leitet die überschüssige Energie, die nach Abzug des Eigenbedarfs entsteht, in das öffentliche Stromnetz. Das Betreiben von Windparks ist hingegen ausschließlich Energiekonzernen vorbehalten (allein aus Kostengründen), die die so erzeugte Energie ausschließlich in das öffentliche Stromnetz einspeisen.

Gesetzliche Prinzipien für den Einsatz der erneuerbaren Energien

Der deutsche Staat fördert erneuerbare Energien auf zwei Wege: Zum Einen subventioniert er ihre Verwendung durch Steuernachlässe und direkte Fördergelder, zum Anderen räumt er ihnen gesetzliche Vorzüge ein. Ziel ist, dadurch eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die Kosten für Energieversorgung zu senken, unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden und die ständige Weiterentwicklung der Technologie zur Gewinnung von erneuerbaren Energien zu fördern. Die einzelnen Punkte stehen unter der Überschrift, erneuerbare Energien müssen dem Klima- und Umweltschutz dienen. Stillschweigend verfolgt der Gesetzgeber zwei weitere Ziele durch die Förderung der erneuerbaren Energien: Die Förderung der heimischen Wirtschaft, sowie die Stärkung der Exportwirtschaft durch die entsprechenden Technologien.

Die gesetzliche Grundlage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Gesetzliche Grundlage ist das EEG in seiner Fassung des Jahres 2009. Das 66 Paragraphen starke Gesetz löste das EEG in seiner 2004er-Fassung ab. Das Ziel ist es demnach, dass die erneuerbaren Energien bis 2020 mindestens 30 Prozent der gesamten Stromversorgung der Bundesrepublik ausmachen. Durch den Atomausstieg, der im Jahr 2011 in einer beschleunigten Form beschlossen wurde, liebäugelt die Bundesregierung sogar mit dem Ziel 35 Prozent.

Um diese Zielmarke zu erreichen, schreibt das EEG eine Abgabe- und Abnahmepflicht für erneuerbare Energien vor. Dies bedeutet, Netzbetreiber müssen Strom aus erneuerbaren Energien abnehmen, selbst wenn günstiger Strom von anderen Energieträgern zur Verfügung steht. Sie sind verpflichtet, die eigenen Netze in der Form auszubauen, dass sie diesen Strom problemlos aufnehmen können. Ein Verstoß ist schadensersatzpflichtig. Die Produzenten erneuerbarer Energien müssen hingegen ihr Produkt den öffentlichen Netzen anbieten, zurückhalten dürfen sie nur den Teil, der zum Betrieb der eigenen Anlagen dient. Um die erneuerbaren Energien aber an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen, besteht keine Abgabepflicht an den Endverbraucher. Die Stromunternehmen führen die erneuerbaren Energien in ihrem Angebotskatalog und bieten diese neben anderen Formen (zum Beispiel Kernenergie) für den normalen Bezug zu einem bestimmten Preis an. Ziel ist es, die staatliche Bevorzugung erneuerbarer Energien in finanzieller und juristischer Hinsicht in den nächsten Jahren abbauen zu können, da diese Energieform sich auch alleine auf dem Markt durchsetzt. Genaue Auskunft über die finanziellen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien gibt der bundesweite Ausgleichsmechanismus des EEG (AusglMechV), den die Bundesregierung im Jahr 2010 letztmalig änderte. Vereinfacht gesagt, schreibt er vor, dass die erneuerbaren Energien diskriminierungsfrei am Markt verwertet werden müssen, dafür senkt der Staat jährlich die Fixpreise, zu denen die Netzbetreiber den Strom aus diesen Energieträgern bisher ankaufen mussten.

Sicher scheint aber, dass die Energiepreise auch in der Zukunft weiter steigen werden, weswegen aus ökonomischer und auch ökologischer Sicht das Einsparen von Energie durch energiesparende Technologien, im Internetbereich etwa durch Green IT, immer wichtiger und lohnender werden wird.

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