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Wie kann ich Privatinsolvenz anmelden

Mit der Verbraucherinsolvenz, der umgangssprachlichen Privatinsolvenz, wird dem überschuldeten Bürger die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Restschuldbefreiung von seiner ausweglosen Überschuldung befreit zu werden. Die Privatinsolvenz ist zwar eine gangbare Lösung, sie sollte jedoch die Letzte der verschiedenen Möglichkeiten sein.

Der Zeitraum von sechs Jahren ist lang; und ob letztendlich die Restschuldbefreiung erteilt wird, ist keineswegs garantiert. In aller Regel benötigt der insolvente Bürger so lange eine fachliche Beratung und Begleitung, bis ihm vom Insolvenzgericht am zuständigen Amtsgericht ein Treuhänder zugewiesen worden ist. Das geschieht zeitgleich mit der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens.

Wie kann ich Privatinsolvenz anmelden

Erster Schritt – Termin beim Schuldnerberater. Wenn die Schulden, also die Verbindlichkeiten aus Verträgen und Käufen, von der Art, von ihrer Höhe und von den Fälligkeitsterminen nicht mehr beherrschbar sind, dann muss etwas geschehen. Der Betroffene sollte nicht abwarten, bis der Gerichtsvollzieher mit Vollstreckungsbescheiden vor der Tür steht. Er muss in dieser Situation selbst aktiv werden und einen Schuldnerberater aufsuchen Der ist fachlich versiert und als solcher auch zertifiziert. Seine erste Tätigkeit ist eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation. Anhand von Unterlagen und Informationen verschafft er sich eine Übersicht über die Schulden im Einzelnen sowie in ihrer Gesamtheit.

Als nächstes unternimmt der Schuldnerberater den Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern. Er versucht das, was dem Schuldner bisher nicht gelungen ist, woran er oftmals gar nicht gedacht hat. Das geschieht vor dem Hintergrund, dass das in die private Insolvenz gehen der wirklich allerletzte Ausweg sein soll. Die Privatinsolvenz ist mit restriktiven Bindungen und finanziellen Einengungen verbunden. Das frei verfügbare Einkommen ist mindestens sechs Jahre lang auf die Pfändungsfreigrenze limitiert. Die Privatinsolvenz wird in der Schufa-Datenbank als Negativeintragung vermerkt und in öffentlichen Verzeichnissen geführt.

Die Bonität ist buchstäblich auf null reduziert. Der Privatinsolvente muss dauerhaft mit wenig bis sehr wenig Geld wirtschaften; und darf während der sechsjährigen Restschuldbefreiungszeit keine neuen Verbindlichkeiten eingehen, sprich Schulden machen.

Wahrheitsgemäßer Antrag auf Privatinsolvenz

Sofern der außergerichtliche Einigungsversuch des Schuldnerberaters erfolglos verläuft, wird das im Rahmen des Eröffnungsantrages von ihm bestätigt und notariell beglaubigt. Dieses Dokument ist für das Insolvenzgericht die Grundlage dafür, den Antrag auf Privatinsolvenz anzunehmen. Der Antrag selbst ist ein etwa zwanzigseitiges Formular, das wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden muss. Der Antragsteller bestätigt darin, dass er vermögenslos ist, beziehungsweise er führt das vorhandene Vermögen detailliert auf. Dazu gehören wertvolle Kleidungsstücke wie ein Pelz ebenso wie die liebgewonnene Münzsammlung.

Wer Privatinsolvenz anmeldet, der muss tatsächlich insolvent, umgangssprachlich pleite sein. Vor kurzem gemachte Schenkungen oder Übertragungen werden, bis hin zu einer mehrjährigen Frist, rückgängig gemacht. Der Erlös daraus ist Vermögen und muss in das Insolvenzverfahren eingebracht werden. Die Privatinsolvenz selbst kostet den Antragsteller insgesamt einen hohen drei- bis niedrigen vierstelligen Eurobetrag. Dazu gehören die Rechnungen für den Schuldnerberater, für die Bescheinigung über den misslungenen außergerichtlichen Einigungsversuch, die Gerichtskosten sowie die Kosten für den Treuhänder. Schuldnerberater und Notar werden nur dann tätig, wenn sie sicher sein können, dass ihre Rechnungen bezahlt werden.

Mit dem postalischen Versand oder der persönlichen Aushändigung des Antrages ist die Privatinsolvenz angemeldet. Jetzt heißt es für den Antragsteller abzuwarten, bis der Antragseingang bestätigt und das Privatinsolvenzverfahren offiziell eröffnet wird. Damit beginnt dann, auch rückwirkend, die sechsjährigen Wohlverhaltensperiode als Voraussetzung für die angestrebte Restschuldbefreiung.

Der zweite Schritt des Privatinsolvenzverfahrens beginnt einige Wochen später mit dem ersten Vorstellungstermin bei dem vom Insolvenzgericht bestellten Treuhänder.

Pfändungstabelle

Die Liste beginnt bei 1049 €, wer darunter liegt, hat keine Pfändung zu befürchten. Das Kindergeld wird seperat ausgezahlt und fließt nicht in die Berechnung ein.

Betrag Netto0 Pers1 Pers2 Pers
bis 1.139,99 €wird nichts gepfändet
bis 1.149,99 €4,34 €0 €0 €
bis 1.159,99 €11,34 €0 €0 €
bis 1.169,99 €18,34 €0 €0 €
bis 1.179,99 €25,34 €0 €0 €
bis 1.189,99 €32,34 €0 €0 €
bis 1.199,99 €39,34 €0 €0 €

Angaben ohne Gewähr und Rechtsanspruch

Eine komplette Pfändungstabelle finden Sie HIER.

Webfund: Sozialrecht e.V.

Wir, die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V., haben vor kurzem unser umfangreiches eBook zum Thema “Privatinsolvenz: Welcher Ablauf ist vorgegeben?” veröffentlicht. Hier finden interessierte Bürgerinnen und Bürger einen transparenten Überblick sowie umfangreiche Informationen zu den folgenden Sachverhalten:

  • Was wird unter einer Privatinsolvenz verstanden?
  • Wie funktioniert eine Privatinsolvenz?
  • Ablauf eines Privatinsolvenzverfahrens
  • uvm.

Hier geht es zum eBook: https://www.schuldnerberatung.de/ebook-privatinsolvenz-ablauf.pdf

Quelle:
Sabrina Soares
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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