WTF - Grafik (C) MaBoXer

Zwangsversteigerung

Eine Zwangsversteigerung ist für die Betroffenen ein harter Schicksalsschlag. Sie verlieren ihr Eigenheim, mit dem sie einen lang gehegten Traum, den so viele Menschen haben, wahr machten und viel Geld und oft auch Arbeit hinein steckten. Leider können die Schuldner meist nicht mehr viel tun, wenn eine Versteigerung schon im Raum steht, um diese doch noch abzuwenden. Doch wie kommt es zu einer Zwangsversteigerung und wie läuft sie dann ab?

Die Zwangsversteigerung

Auf Antrag des Gläubigers wird das Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet. Eine Zwangsversteigerung darf jedoch nur erfolgen, wenn der Schuldner der im Grundbuch eingetragene Eigentümer des Grundstücks ist oder wenn er Erbe des Eigentümers ist. Um doch noch eine Chance zu bekommen, die Zwangsversteigerung abzuwenden, kann der Schuldner nun die einstweilige Einstellung des Verfahrens beantragen. Für die Dauer von 6 Monaten kann die Einstellung dann gewährt werden wenn es gute Aussichten gibt, dass dadurch die Zwangsversteigerung vermieden werden kann.

Kann die Zwangsversteigerung vom Schuldner nicht abgewendet werden, ist der erste Schritt auf dem Weg, dass ein Gutachter den Wert des Objektes schätzt und ein sog. Verkehrswertgutachten erstellt, woraufhin das Gericht den Verkehrswert festlegt. Schließlich kann die Versteigerung in bis zu drei Terminen stattfinden, je nach der Höhe der Gebote oder ob es überhaupt Bieter gibt. Im ersten Termin gibt es nun ein bestimmtes Mindestgebot, damit das Objekt nicht unter Wert verkauft wird. Sind jedoch keine Bieter vorhanden oder liegt das Höchstgebot weit unter dem Verkehrswert, wird der Zuschlag zunächst nicht gewährt. Beim dritten und letzten Termin wird das Verfahren dann entweder eingestellt, oder aber das Objekt zu einem sehr niedrigen Preis regelrecht “verschleudert”.

Mit dem Zuschlag wechselt das Objekt nach der Versteigerung seinen Eigentümer. Der Höchstbietende ist nun der neue Eigentümer und kann somit auch die Zwangsräumung der Immobilie veranlassen. Der Erlös aus der Zwangsversteigerung geht an die Gläubiger, denn mit diesem werden ihre Forderungen bedient.

Über den Autor

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert