Familienrechtsschutz Versicherung bei einer Scheidung

Wer für sich und seine Familie eine Familienrechtsschutz Versicherung abschließt, der entscheidet sich dazu, alle Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder mit zu versichern. Dasselbige gilt auch für einen Lebenspartner und uneheliche Kinder. Jedes Familienmitglied, das namentlich in der Versicherung aufgenommen wird, steht unter dem abgeschlossenen Versicherungsschutz. Bei den meisten Versicherungen wird ebenfalls darauf hingewiesen das auch Singles diese Leistungen beantragen können. Zu beachten ist jedoch, dass eine Familienrechtsschutzversicherung unterteilt ist in diverse Unterkategorien. Das erklärt auch die Tatsache, dass bestimmte Leistungen oder Versicherungsfälle nicht abgedeckt sind. Durch die Familienrechtsschutz Versicherung können einzelne Fragmente abgesichert werden, wie beispielsweise Familienrecht, Verkehrsschutz, Privatschutz, Mieter- oder Berufsrisiken.

Im Falle der Verkehrsrechtsschutz Versicherung gilt, es ist unwichtig, wie viele Fahrzeuge innerhalb der Familie bewegt werden. Alle Fahrzeuge können in dieser Versicherung mitversichert werden. Kommt es also innerhalb des mitversicherten Fahrzeugparks zu einem Schadensfall vor Gericht, übernimmt die Verkehrsrechtsschutz Versicherung alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Niederlage vor Gericht. Wird der Prozess gewonnen, so muss natürlich der Schadensgegner alle Kosten tragen. Die meisten Versicherungen decken zurzeit eine Summe bis maximal 300.000 Euro ab. Hier gilt nicht gleich das günstigste Angebot zu wählen, da diese Versicherung oft nicht durch den monatlichen Beitrag diese Kosten abdecken können und so oftmals die Übernahme einfach verweigern. Lohnenswert ist es daher, sich umfangreiche Angebote einzuholen und genau zu überprüfen. Des Weiteren ist zu beachten, dass einige Familiensituationen nicht abgedeckt sind.

Familienrechtsschutz Versicherung fällt bei Scheidung aus

Fällt zum Beispiel eine Ehescheidung an, so ist diese in der Familienrechtsschutzversicherung nicht mit abgegolten. Gerade bei einer Scheidung brauchen oft beide Parteien einen Rechtsbeistand in Form eines Anwaltes. Die meisten Versicherungen bieten eine kostenlose Beratung oder einen Mediator an, der gütig vermitteln soll. Kommt es aber zur Scheidung, stehen beide Parteien für Anwalts- und Gerichtskosten selbst in der Zahlungspflicht. Entscheidend ist für Versicherungen hier der Fakt, das etwaige anfallende Kosten und der tatsächliche Streitwert nicht kalkulierbar sind. Somit bietet die Familienrechtsschutzversicherung keinen Service dieser Art an. Das Gleiche gilt im Falle von Erbangelegenheiten. Auch hier werden die Kosten für Gericht, Anwalt und eventuelle Gutachter nicht abgedeckt. Scheidung und Erbangelegenheit werden von den Versicherungen als nicht kalkulierbaren Kosten eingestuft und werden daher nicht mit in die Serviceleistung eingebunden.

Versicherungen bieten bei Scheidung, Unterhaltspflicht, eheliches Güterrecht oder bei Eheschließung “nur” kostenfreie Beratungen an. Natürlich liegt es im Interesse der einzelnen Versicherungen, ihre Ausgaben so gering wie nur eben möglich zu halten. So gesehen hat sich die Versicherung selber dagegen abgesichert, für nicht vorhersehbare Kosten aufzukommen. Diese können je nach Vermögen und Streitwert schnell enorme Summen erreichen. Zudem ist es oft nicht einzuschätzen, wie lang sich ein Prozess bei Scheidung oder Erbsachen hinzieht. Nicht selten hört man von Ehescheidungen die sich jahrelang hinziehen, da die Parteien sich nicht einigen können.

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